Ford Motor Company hat am 18.12.2025 einen neuen Rückruf angekündigt.
Er betrifft 45.047 Mustang Mach-E Fahrzeuge der Modelljahre 2025-2026
Das "Light Driver Control Module B" kann versagen. Es ist für die Steuerung von Blinkern, TFL, Abblend- und Fernlicht zuständig und kann dazu führen, dass diese Lichter nicht mehr leuchten. Ob darunter nur ein fehlendes Aufleuchten oder auch ein plötzliches Verlöschen während der Fahrt fallen könntem war nicht explizit beschrieben.
Als Abhilfe wird es ein OTA der Modul-Software geben, das für April 2026 erwartet wird. Ebenso wird dann ein kostenloses Update beim Händler angeboten werden (für diejenigen, bei denen es nicht OTA aufgespielt wird).
Betroffene Fahrzeuge können über die VIN ab dem 12. Januar 2026 unter http://www.nhtsa.gov gesucht werden.
Für mich persönlich bedeutet dieser Rückruf, dass ich den anstehenden Einbau der beiden leuchtenden Ponies erst einmal verschiebe, bis am 12.1.26 klar ist, dass entweder dieser Rückruf mein Auto nicht betrifft oder (erwartet für April 26) die Abhilfe per OTA-Update oder Händler-Update durchgeführt wurde.
LESEN ! DIE BETROFFENEN VINS SIND FÜR 25C71 AB 12.1.26 gelistet.
Also in 8 Tagen erst.
Ob alle VINs gelistet sind, darüber kann man ab 13.1.26 debattieren oder weiter nachforschen, wenn hier im Forum KEIN 25er Fahrzeug betroffen ist. Die Tatsache, dass für Dein Fahrzeug ein offener Rückruf auf der NHTSA oder der Ford FSA Seite steht, ist allerdings ein Fingerzeig, dass zumindest bei Ford auch Fahrzeuge für Europa gelistet werden.
Äh, nein, Du gibst einfach Deine VIN an, ganz ohne Registrierung und/oder Anmeldung. Da kann jeder reinschauen, und es sollte das sein, was ein FORD-Mitarbeiter z.B. über PTS für das Auto auch sieht
Ich habe da speziell mal nachgefragt. Und zwar ist das ein Dauerrückruf, der erst dann zum Tragen kommt, wenn Probleme dahingehend gemeldet werden, egal wie alt das Auto dann gerade ist.
Verstehe ich das richtig, dass man erst einmal mitten während der Fahrt nachts, womöglich auf der Autobahn oder auf einer kurvigen Landstraße einen Ausfall des Fahrlichts erleiden muss, bevor man -vielleicht aus dem Jenseits? - die Schwierigkeiten schildern darf und dann der "Dauerrückruf" ausgeführt wird?
Verstehe ich das richtig, dass man erst einmal mitten während der Fahrt nachts, womöglich auf der Autobahn oder auf einer kurvigen Landstraße einen Ausfall des Fahrlichts erleiden muss, bevor man -vielleicht aus dem Jenseits? - die Schwierigkeiten schildern darf und dann der "Dauerrückruf" ausgeführt wird?