Ich habe gerade meinen Stromliefervertrag für 2025 abgeschlossen und war freudig überrascht, dass ich nur noch 26,55Cent je kWh zahlen muss. Dieses Jahr waren es noch 28,45Cent je kWh. Allerdings ist die Monatliche Grundgebühr um rund 3€ gestiegen und liegt jetzt bei 8,50€.
Ich habe auch für 2025 einen Tarif mit fixen Preisen gewählt und habe mich bewusst gegen einen dynamischen Stromtarif wie Tibber entschieden.
Grund hierfür ist mein relativ geringer Stromeinkauf von ca. 2300kWh (der vermutlich mit der neuen PV um weitere 400-600kWh sinken wird), der zeitlich relativ eng begrenzte Zeitraum von November bis Februar in dem ich Strom in nennenswerter Höhe einkaufen muss und die höhere Grundgebühr bei Tibber von 12€ im Monat.
Um nicht teurer zu sein als mit mit meinem Fixpreis dürfte mein kWh-Preis bei Tibber damit maximal 24,7 Cent betragen, ich trage dann aber das volle Preisrisiko. Als Anreiz dieses Risiko einzugehen, müsste für mich Tibber aber mindestens 100€ günstiger als ein Fixtarif sein.
Das würde bedeuten, dass die kWh bei Tibber nur noch 20,37Cent kosten dürfte und das halte ich für fast ausgeschlossen.
Aber ich werde zum 01.01.2025 freiwillig in den §14a wechseln und bekomme dadurch 170€ von meiner Stromrechnung als Gutschrift zurück.
Ziehe ich die 170€ von meiner Stromrechnung ab, ergibt sich bei einem Verbrauch von 2300kWh ein kWh-Preis von 19,16Cent, bei 1800kWh wären es sogar nur noch 17,1Cent je kWh und ich habe kein Preisrisiko zu tragen. Das gefällt mir deutlich besser.
Allerdings sei erwähnt, dass der Wechsel in den §14a auch mit dynamischen Stromtarifen funktioniert und Kostensenkung dabei gleich bleibt.
Ist ja vielleicht für den Ein- oder Anderen interessant.
Strompreise bleiben stabil mit leicht sinkender Tendenz und Wechsel in §14a
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Zur Erklärung: Der Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz besagt, daß ein Netzbetreiber nicht mehr den Anschluß von größeren Verbrauchern wie Wallboxen oder Wärmepumpen aus Netzgründen verweigern darf. Im Gegenzug akzeptiert der Anschlußinhaber aber eine mögliche Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber, somit wird aus dem Verbraucher eine von extern steuerbare Verbrauchseinrichtung; realisiert u.B. durch Rundsteuerempfänger o.ä. Kompensiert wird das dann durch reduzierte Netzentgelte.
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Und zur Ergänzung:
Hoffentlich wissen über diesen Sachverhalt auch alle Netzbetreiber zeitnah Bescheid und setzen die Möglichkeit um!

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Was für ein Stromanbieter hast du?
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Ich bezahle seit letztem Monat 26,11 Cent/kWh und das ganz ohne mich in die Hand des Netzbetreibers zu begeben...

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…da kann ich euch nur neidisch beglückwünschen…👍🏼
Ich hatte bei meinem Betreiber ja vor Monaten schon eine Anfrage zum 14a gestellt, um die Kosten ein bisschen zu drücken, auch nach wiederholter Bitte um Stellungnahme kam keine Reaktion…🤬
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Ich habe mich die letzte Zeit wieder etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt.
Man kann sich seit 01.01.2024 freiwillig dem §14a "unterwerfen" insofern vor diesem Datum ein steuerbaren Verbraucher (Wallbox oder Wärmepumpe) installiert wurde. Wurde die Wallbox/WP ab 01.01.2024 installiert, fällt man automatisch unter den 14a. Ab dem Zeitpunkt bekommst du das geminderte Netzentgeld (Modul 2) bzw. die jährliche Pauschale (Modul 1). Dabei ist es egal, ob der Netzbetreiber bereits die technischen Möglichkeiten zur Steuerung umgesetzt hat oder nicht.
Aber du musst im Gegenzug auf deine Kosten dafür sorgen, dass du dein Gerät auch auf 4,2kW begrenzen kannst, wenn der Netzversorger es signalisiert (wenn er es mal kann). Ein Zurück aus dem 14a raus geht übrigens nicht.
Unser Netzversorger sagte mir ganz klar, dass der Rollout der Smartmeter in Q2 2025 starten soll. Solange man keinen bekommt, wird auch nicht gesteuert. Da sowohl der Smartmeter als auch der 14a irgendwann auch für die Bestandsanlagen Pflicht wird, ist es mir egal, wann ich die Umsetzung machen muss. Wobei ich das durch meine verbaute Hausautomation im Grunde heute schon alles kann.
Die Industrie und die Netzversorger sind allerdings daran interessiert, dass die Regierung das Verfahren noch vereinfacht. Z.B. dürfen die ganzen älteren Smartmeter nicht mehr verbaut werden, weil sie Probleme mit dem Datenschutz haben. Hier ist das BSI extrem kritisch und der Rollout verzögert sich immer weiter. Diese Hürde soll noch ein Stück abgebaut werden. -
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Ich habe nun auch noch einmal Kontakt mit meinem Netzbetreiber aufgenommen.
In BB ist es so, dass der Elektroinstallateur die Fähigkeit nach 14a feststellen muss und entsprechend den „Antrag“ auf 14a für diese Ladestelle einreichen muss.
Was es kostet, weiß ich noch nicht und vor allem, ob meine Wallbox auch die Anforderungen an 14a erfüllt.
Sollte alles positiv beschieden werden, gibt es 3 „Preismodule“, wobei man wohl für das erste Jahr nur im 1. Modul (jährliche Gutschrift von 180€ auf die Stromrechnung) landet.
Danach kann man zwischen Zeitmodulen wählen, so, wie ich das überblicke, knappe 6C/kWh.
Also heißt es erst einmal abwarten, was der Elektroinstallateur dazu sagt…
Grüße
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